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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 87/97 EFG 2000 S. 926

Gesetze: HGB § 255 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 7

Einbau von Fenstergittern als nachträgliche Herstellungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für den Einbau von Fenstergittern zur Einbruchsicherung sind nicht als Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abzugsfähig, sondern stellen nachträgliche Herstellungskosten dar, wenn dem Gebäude etwas Neues, in seiner Funktion bisher nicht Dagewesenes hinzugefügt wurde. Die zuvor an den Fenstern befindlichen Holzrollläden dienten nicht der effektiven Einbruchssicherung, so dass vor der Maßnahme des Gittereinbaus keine Bestandteile mit vergleichbarer Funktion vorhanden waren.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 926
EAAAB-06630

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