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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 84/01 EFG 2001 S. 1223

Gesetze: GG Art. 6 Abs. 1 BKGG § 10 GGArt. 20 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG Art. 100 Abs. 1

Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Kinderfreibeträge bei ausschließlich sozialrechtlich geregeltem Familienleistungsausgleich; Unzulässigkeit einer nicht entscheidungserheblichen Vorlage zum Bundesverfassungsgericht

Leitsatz

1. Angesichts des von 1975 bis 1982 allein sozialrechtlich ausgerichteten Familienleistungsausgleichs -in Form des nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlten Kindergelds- war es im Veranlagungszeitraum 1978 von Verfassungs wegen nicht geboten, die Unterhaltsleistungen für Kinder einkommensteuerlich durch die Gewährung von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen (vgl. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

2. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung von Normen des BKGG ist im finanzgerichtlichen Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässig, wenn der Familienleistungsausgleich in dem zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausschließlich sozialrechtlich konzipiert ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1223
XAAAB-06628

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