Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Kinderfreibeträge
bei ausschließlich sozialrechtlich geregeltem Familienleistungsausgleich;
Unzulässigkeit einer nicht entscheidungserheblichen Vorlage zum
Bundesverfassungsgericht
Leitsatz
1. Angesichts des von 1975 bis 1982
allein sozialrechtlich ausgerichteten Familienleistungsausgleichs -in Form des
nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlten Kindergelds- war es im
Veranlagungszeitraum 1978 von Verfassungs wegen nicht geboten, die
Unterhaltsleistungen für Kinder einkommensteuerlich durch die
Gewährung von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen (vgl.
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
2. Eine Vorlage an das
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung von Normen des BKGG ist im
finanzgerichtlichen Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit
unzulässig, wenn der Familienleistungsausgleich in dem zu beurteilenden
Veranlagungszeitraum ausschließlich sozialrechtlich konzipiert ist.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1223 XAAAB-06628
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