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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 9 K 43/97 EFG 2001 S. 376

Gesetze: ErbStG 1974 § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG 1974 § 10 Abs 1 Satz 1, ErbStG 1974 § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 516 Abs 1, BGB § 873, BGB § 925, BewG 1974 § 12 Abs 2, BewG 1974 § 12 Abs 3, BewG 1974 § 12 Abs 4, BewG 1974 § 121a, GG Art 3 Abs 1, BewG 1974 § 9, BewG 1974 § 14 Abs 2, BGB § 185, BGB § 184

Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch nicht verfügungsberechtigte Schenkerin und Bewertung dieser Schenkung; Streitwert bei teilentgeltlicher Grundstücksschenkung

Leitsatz

1. Soll nach dem eindeutigen Inhalt eines Schenkungsvertrags Gegenstand einer Schenkung eine von der Schenkerin kurz zuvor erworbene und bereits bezahlte Immobilie sein, hinsichtlich derer die Schenkerin noch nicht Eigentümerin geworden ist und über die sie als Nichtberechtigte (§ 185 BGB) verfügt hat, und erklären die Parteien im Schenkungsvertrag bereits die Auflassung für die Immobilie und die Bewilligung der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, dann gilt Schenkung als zum Zeitpunkt des Schenkungsvertrags im Sinne von § 9 Abs.1 Nr.2 ErbStG 1974 ausgeführt, wenn zu diesem Zeitpunkt zwar hinsichtlich des Grundstückskaufvertrags der Schenkerin noch keine Auflassungerklärung abgegeben und auch keine Einwilligung zur Eigentumsumschreibung erteilt worden war, wenn beides aber später rückwirkend nachholt wird und die Schenkerin ansonsten alles zum Vollzug der Schenkung Erforderliche getan hatte.

2. Wurde diese Schenkung noch im Jahr 1995 ausgeführt, so war sie nach den vom , BStBl II 1995, 671) für verfassungswidrig, aber bis zum weiter für anwendbar erklärten Regelungen in § 12 Abs.2 ff. ErbStG 1974 mit dem Einheitswert zuzüglich des Zuschlags nach § 121a BewG 1974 und nicht etwa mit gemeinen Wert des -zum Zeitpunkt der Schenkung bestehenden, auf Übertragung des Eigentums gerichteten- Sachleistungsanspruchs der Schenkerin zu bewerten (im Urteilsfall: Heranziehung des zum festgestellten Einheitswerts).

3. Zur Berechnung des Streitwerts einer teilentgeltlichen Grundstücksschenkung (lebenslängliche Geldrente als Gegenleistung, Berechnung des Kapitalwerts dieser Geldrente nach § 14 Abs.2 BewG 1974 bei vorzeitigem Tod der Schenkerin).

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 376
OAAAB-06618

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