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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 9 K 419/99

Gesetze: AO 1977 § 256, AO 1977 § 284 Abs 1, AO 1977 § 284 Abs 2, AO 1977 § 5, FGO § 102, AO 1977 § 251 Abs 1

Fehlende Bestandskraft einer Steuerfestsetzung kein Hinderungsgrund für Vollstreckungsmaßnahmen

Leitsatz

Das FA übt sein Ermessen bei der Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung nicht fehlerhaft aus, wenn die der Vollstreckungsmaßnahme zugrundeliegende Steuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist.

Fundstelle(n):
EAAAB-06617

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