Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufs des Erblassers bei zum Todeszeitpunkt noch ausstehender Eigentumsumschreibung
im Grundbuch; Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Vermögensanfalls nach Maßgabe des Zivilrechts
Leitsatz
1. Ist der Erblasserin die von ihr gekaufte und vollständig bezahlte Wohnung bereits übergeben worden, sind eine Eintragungsbewilligung
und eine Auflassung zu ihren Gunsten erklärt worden und hat die Erblasserin noch vor ihrem Tod beim Grundbuchamt den Antrag
auf Eigentumsumschreibung gestellt, dann geht erbschaftsteuerlich ein nicht mit dem gemeinen Wert (des Eigentumsverschaffungsanspruchs),
sondern maximal mit dem Grundbesitzwert anzusetzendes "Anwartschaftsrecht" auf die Erbin über.
2. Für dieses Anwartschaftsrecht ist, anders als für den Grundbesitzwert, keine gesonderte Feststellung erforderlich; dementsprechend
kommt eine Aussetzung des Verfahrens betreffend die Erbschaftsteuer nicht in Betracht.
3. Der der Erbschaftsteuer unterliegende Vermögensanfall ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1019 MAAAB-06610
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