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FG BADEN-WÜRTTEMBERG  v. - 9 K 21/98 EFG 2000 S. 1292

Gesetze: AO 1977 § 233a, AO 1977 § 163, AO 1977 § 227

Keine Minderung des Unterschiedsbetrages nach § 233a AO 1977 um zu verrechnende Steuerguthaben aus anderen Veranlagungszeiträumen; Erlass von Zinsen

Leitsatz

1. Ein nach § 233a AO 1977 zu verzinsender Unterschiedsbetrag aus einem Veranlagungszeitraum vermindert sich nicht um verrechnete Steuerguthaben aus anderen Veranlagungszeiträumen, deren 15-monatige Karenzzeit noch nicht abgelaufen ist.

2. Ausführungen zum Erlass von Zinsen nach § 233a AO 1977 wegen sachlicher Unbilligkeit

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 121 Nr. 3
EFG 2000 S. 1292
BAAAB-06589

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