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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Beschluss v. - 9 K 205/00 EFG 2001 S. 235

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 S. 1, GKG § 17 Abs. 1 S. 1, GKG § 17 Abs. 4 S. 1

Streitwert in Kindergeldsachen

Leitsatz

1. Der Streitwert in Kindergeldsachen bemisst sich gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 GKG nach dem Jahresbetrag des Kindergelds zuzüglich der bei Einreichung der Klage bereits fälligen Beträge.

2. Bei der Bemessung des Streitwerts in Kindergeldsachen sind bei auf beamtenrechtlicher Grundlage beruhenden Bezügen des Stpfl. familienbezogene Anteile seiner Bezüge nicht mit einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 235
NAAAB-06585

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