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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 9 K 194/98 EFG 2000 S. 1141

Gesetze: ErbStG 1996 § 14 Abs 1 Satz 1, ErbStG 1996 § 14 Abs 1 Satz 2, ErbStG 1996 § 14 Abs 1 Satz 3, ErbStG 1996 § 16 Abs 1 Nr 2, ErbStG 1974 § 14 Abs 1 Satz 1, ErbStG 1974 § 14 Abs 1 Satz 2, ErbStG 1974 § 16

Berücksichtigung eines aufgrund der niedrigeren Freibeträge des ErbStG 1974 höher besteuerten Vorerwerbs innerhalb des Zehnjahreszeitraums nach § 14 ErbStG 1996

Leitsatz

Ergibt sich -aufgrund der höheren Freibeträge des ErbStG 1996- für den letzten (schenkungsteuerpflichtigen) Erwerb auch unter Berücksichtigung eines früheren Vorerwerbs innerhalb des Zehnjahreszeitraums nach § 14 ErbStG eine niedrigere Steuer als bei der früheren, noch nach dem ErbStG 1974 durchgeführten Besteuerung des Vorerwerbs, kommt die Festsetzung einer "negativen" Steuer und eine Erstattung der für den Vorerwerb gezahlten "Mehrsteuer" nicht in Betracht (Anschluss an die Auffassung der Finanzverwaltung in BStBl I 1997, 406, sowie die BFH-Rechtsprechung zu früheren Fassungen des ErbStG).

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1141
TAAAB-06583

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