Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der sog.
Drei-Objekt-Grenze
gesonderter Feststellung der Einkünfte
aus Gewerbebetrieb 1987 bis 1989
Leitsatz
1. Objekt i. S. der von der
Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer
privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel
können auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein.
2. Bei der
”Objektzahlung” kommt dem Objekt auch nicht dadurch ein
höheres quantitatives oder qualitatives Gewicht zu, wenn es in mehrere
Miteigentumsanteile aufgeteilt en bloc an einen Erwerber veräußert
wird und allein dadurch sich die Veräußerung von der
Veräußerung des Objekts insgesamt unterscheidet.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 226 PAAAB-06580
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