Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 43/99

Gesetze: AO 1977 § 165 Abs 1, AO 1977 § 165 Abs 2

Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz

1. Die Finanzbehörde hat bei der vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 AO einen Ermessensspielraum, ob sie nachrangige Fragen zurückstellen will. Entscheidet sich die Finanzbehörde, Folgerechtsfragen sofort endgültig zu entscheiden, ist die Steuerfestsetzung hinsichtlich dieser Punkte endgültig.

2. Bei der Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Finanzbehörde durch etwaige Unklarheiten aus deren Sphäre nicht benachteiligt werden darf.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAB-06570

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen