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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 333/97

Gesetze: BewG § 95 Abs. 1, BewG § 109 Abs. 1, EGHGB Art. 28, VStR 1995 Abschn. 55 Abs. 1

Einbeziehung des Anspruchs auf betriebliche Versorgungsleistungen in den Einheitswert des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft

Leitsatz

1. Der Anspruch einer Witwe eines Gesellschafters einer Personengesellschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen ist nicht beim Einheitswert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu berücksichtigen, wenn in den Ertragsteuerbilanzen dieser Personengesellschaft weder ein Schuldposten für die Rentenverpflichtung noch eine Forderung der Witwe in einer Ergänzungsbilanz gebildet worden ist.

2. Für die Berücksichtigung des Rentenanspruchs beim Einheitswert des Betriebsvermögens ist ein Ansatz in der ertragsteuerlichen Bilanz zwingende Voraussetzung. Die Bindung an die ertragsteuerlichen Bilanzansätze besteht selbst dann, wenn diese unrichtig sind. Eine solche Bindung besteht erst recht, wenn eine Bilanzierung nach § 28 EGHGB unterbleiben konnte, weil die Pension vor dem zugesagt worden war.

Fundstelle(n):
PAAAB-06567

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