Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen; Anteile an Kapitalgesellschaft
als notwendiges Betriebsvermögen bei einem Einzelunternehmen
Leitsatz
1. Zur Auflösung einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG gehört auch die Umwandlung der Kapitalgesellschaft auf
ein Einzelunternehmen nach dem UmwStG. In einem solchen Fall gehen die Vorschriften des UmwStG als Spezialvorschriften der
allgemeinen Regelung in § 17 EStG vor. An die Stelle einer Besteuerung nach § 17 EStG treten bei einer verschmelzenden Umwandlung
die §§ 4, 5 UmwStG 1977. Danach bleibt ein im Zuge einer verschmelzenden Umwandlung sich ergebender Übernahmeverlust unberücksichtigt.
2. Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind bei einem Einzelunternehmen dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen,
wenn ihre Anschaffung betrieblich veranlasst ist, d.h. wenn die Beteiligung nach ihrer Art und nach der tatsächlichen Betriebsführung
besonderes Gewicht für die Betriebsführung hat und der Stärkung der unternehmerischen Position dient. Normale Geschäftsbeziehungen
zwischen den Unternehmen als Lieferanten, Abnehmer, Kreditgeber, Schuldner, Bürge, Verpächter oder Pächter einzelner Wirtschaftsgüter
oder die organisatorische oder finanzielle Unterstützung oder Zusammenarbeit reichen in der Regel nicht aus, um ohne Buchung
notwendiges Betriebsvermögen anzunehmen, auch nicht Branchengleichheit der Unternehmen.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 882 BAAAB-06563
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