Zulässigkeit der pauschalen Lohnversteuerung von
Beiträgen an eine Direktversicherung mit einer Laufzeit von unter
fünf Jahren
Lohnsteuerhaftung 1991, 1992 und 1994
Leitsatz
1. Die Beiträge für als
Kapitallebensversicherungen ausgestaltete Direktversicherungen der Arbeitnehmer
können auch dann nach pauschal besteuert werden, wenn die von der
Finanzverwaltung geforderte Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht
erfüllt ist.
2. Bei Lebensversicherungen, die als
Kapitallebensversicherungen gegen Einmalbetrag ausgestaltet sind, bedarf es
sorgfältiger Prüfung, ob es sich um bloße, nicht nach
§ 40b EStG durch
die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Beiträge des Arbeitgebers
begünstigte Kapitalansammlungsverträge oder um echte
Lebensversicherungsverträge handelt, denen ein typisches Todesfallrisiko
innewohnt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 883 RAAAB-06549
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