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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 7 K 121/99 EFG 2001 S. 1221

Gesetze: EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a BKGG § 2 Abs 4 S 1 Nr 1 BKGG § 2 Abs 4 S 4 BKGG § 2 Abs 3 S 2 Nr 1 EStG§ 62 Abs 1 EStG§ 63 Abs 1 Nr 1 GG Art 3 Abs 1

Kürzung des Verlängerungszeitraums nach § 32 Abs. 5 EStG um den wegen Kindergeldzahlungen für über 21-Jährige nach der in 1992 und 1993 geltenden Rechtslage bereits verbrauchten Zeitraum

Leitsatz

Wurde ein Teil des geleisteten Zivildienstes nach der in 1992 und 1993 geltenden Rechtslage (§§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BKGG) bereits für die Kindergeldzahlung während der Wartezeit eines bereits 21-jährigen Kindes auf seinen Studienplatz berücksichtigt, kann nach dem 27. Lebensjahr nur noch die Differenz zum gesetzlichen Zivildienst als Verlängerungstatbestand nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG angesetzt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1221
XAAAB-06547

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