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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 294/98

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FGO § 110 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 173

Bindungswirkung von Finanzgerichtsentscheidungen

Erklärungswert der Entscheidung

Neuheit von Tatsachen im Sinne des § 173 AO

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

1. Rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten, soweit über des Streitgegenstand bereits entschieden worden ist.

2. Bei Sachentscheidungen wird die Bindungswirkung nicht nur durch Klagebegehren und Verböserungsverbot, sondern auch durch den tatsächlich zugrunde gelegten Sachverhalt und die tatsächlich hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen auf den Entscheidungsgegenstand begrenzt.

3. Eine Korrektur nach § 173 AO ist möglich, wenn die neuen Tatsachen oder Beweismittel den Beteiligten nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht als Tatsachen neu bekannt geworden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-06528

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