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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 6 K 165/97

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

EDV-Anlage als Werbungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine EDV-Anlage können nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn er weder konkrete Arbeitsschritte am häuslichen Computer, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, noch den zeitlichen Umfang der beruflichen Nutzung nachweist, so dass nach der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung nicht feststeht.

Fundstelle(n):
CAAAB-06515

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