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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 164/99 EFG 2002 S. 425

Gesetze: KStG 1991 § 8b Abs. 1 S. 3KStG 1991 § 15 Nr. 3KStG 1991 § 54 Abs. 6cEStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG 1991 § 8b Abs. 1 S. 1KStG 1991 § 8b Abs. 2KStG 1991 § 30 Abs. 2 Nr. 1KStG 1991 § 14

Korrektur der gewinnabführungsbedingten Teilwertabschreibung einer Organgesellschaft nach § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG 1991 bei mehrstufigen Organschaftsverhältnissen im Streitjahr 1994

Körperschaftsteuer 1994

Leitsatz

Leitet die Enkelgesellschaft bei einer bestehenden Organschaftskette einen nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn an die inländische unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Tochtergesellschaft der ebenfalls inländischen unbeschrankt körperschaftsteuerpflichtigen Organträgerin weiter und nimmt die Tochtergesellschaft eine dem Grunde und der Höhe nach zulässige gewinnabführungsbedingte Teilwertabschreibung der Beteiligung vor, so ist die auf dem an die Muttergesellschaft abgeführten, bei dieser in das EK 01 eingestellten, Gewinn beruhende Teilwertabschreibung, durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG zu korrigieren und das EK 02 entsprechend anzupassen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 425
SAAAB-06514

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