Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Führung eines eigenen Hausstandes
Leitsatz
Bei einem nichtverheirateten Arbeitnehmer liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn er neben der Wohnung am Beschäftigungsort
auch am Ort seines Lebensmittelpunktes einen eigenen Hausstand führt, d.h. den Hausstand aus eigenem Recht nutzt. Eine solche
gesicherte Rechtsposition kann sich auch aus einem Leihverhältnis ergeben, das keiner Form bedarf und auch durch schlüssiges
Verhalten begründet werden kann (hier: unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus an den Sohn, der
in die Wohnung investiert und auch die laufenden Kosten trägt).
Fundstelle(n): YAAAB-06512
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