Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen
Geschäftsführer-Vergütung ohne feste Obergrenze als verdeckte
Gewinnausschüttung; Keine Zusammenrechnung der Gehaltsvergütungen
mehrerer Gehälter bei mehreren Gesellschaften
Leitsatz
1. Beurteilungskriterien für die
Angemessenheit der Jahresgesamtbezüge eines
Gesellschaftergeschäftsführers sind Art und Umfang der
Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das
Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur
verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen,
die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für
entsprechende Leistungen gewähren.
2. Hat der
Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auch mit
nahestehenden Gesellschaften Geschäftsführerverträge
abgeschlossen, ist für jede einzelne Gesellschaft zu prüfen, ob er
die vereinbarten Leistungen diesen gegenüber erbringen kann und die
Gesamtvergütung im Verhältnis zu der jeweiligen Gesellschaft
angemessen ist.
3. Die Vereinbarung einer
gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung muss
auch bei üblichen Tantiemeprozentsätzen (Verhältnis
Tantieme:Festgehalt = 25:75) feststehen, sich an der Größe des
Unternehmens, der Personalverantwortung, der Ertragssituation der Gesellschaft
und anderen Faktoren orientierende Obergrenzen enthalten, um die Entstehung
einer verdeckten Gewinnausschüttung zu verhindern (umfangreiche
Ausführungen zur Angemessenheit von Gewinntantiemen hinsichtlich ihrer
Höhe).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1098 Nr. 20 EFG 2001 S. 851 NAAAB-06507
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