Den Eltern des nichtehelichen Lebensgefährten
gehörende, der Klägerin auf der Basis eines Leihvertrags
überlassene Wohnung als "eigener Hausstand" im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung
Leitsatz
1. Eine von der Klägerin
gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten unentgeltlich genutzte, dessen Eltern
gehörende Wohnung kann einen eigenen Hausstand als Voraussetzung für
eine doppelte Haushaltsführung darstellen, wenn die Überlassung der
Wohnung der Klägerin nicht auf familienrechtlicher Basis, sondern auf
einem eigenständigen Leihverhältnis mit den Wohnungseigentümern
beruht. Voraussetzung hierzu ist eine selbständige Rechtsstellung der
Klägerin gegenüber den wohnungsgebenden Eltern ihres
Lebensgefährten.
2. Die leihweise Überlassung
einer Wohnung auf unbestimmte Dauer geht über den Bereich der
üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus. Eine
familienrechtliche Beistandsleistung liegt vor allem dann nicht mehr vor, wenn
die Eltern die Wohnung nicht nur ihrem Kind, sondern auch unmittelbar dessen
Lebensgefährten zur Verfügung stellen.
3. Voraussetzung für die Annahme
eines eigenen Hausstandes bei einem nicht verheirateten, in einer
eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Arbeitnehmer ist nicht, dass die
Wohnung aus eigenem Recht genutzt wird. Ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer
über die Wohnung tatsächlich verfügen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 784 OAAAB-06495
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