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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 203/01 EFG 2003 S. 325

Gesetze: EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1

Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und später zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Der Abzug vorweggenommener Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige anhand objektiver Umstände belegen kann, dass er im zu beurteilenden Veranlagungszeitraum den endgültigen Entschluss gefasst hatte, durch die Vermietung des Objektes Einkünfte zu erzielen.

2. Eine spätere Aufgabe der Vermietungsabsicht auf Grund neuer Umstände kann keinen rückwirkenden Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht begründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 325
INF 2003 S. 127 Nr. 4
QAAAB-06477

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