Anteilsvereinigung auch bei Gesellschafteridentität der
erworbenen und der erwerbenden Gesellschaft nach
§ 1 Abs. 3 Nr. 3
GrEStG steuerbar
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Der Erwerb aller Anteile an einer
Grundbesitz haltenden Gesellschaft durch eine andere Gesellschaft unterliegt
auch dann nach
§ 1 Abs. 3 Nr. 3
GrEStG als Anteilsvereinigung der Grunderwerbsteuer, wenn
an beiden Gesellschaften dieselben Personen in demselben Verhältnis
beteiligt sind. Mit der übernehmenden Gesellschaft hat ein anderer
Rechtsträger die Sachherrschaft über den Grundbesitz erlangt. Auf den
Umstand, dass vor und nach dem Rechtsträgerwechsel dieselben Personen mit
unveränderten Beteiligungsquoten ”mittelbar” an dem
Grundbesitz beteiligt sind, kommt es nicht an.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1455 Nr. 23 EFG 2002 S. 1321 EFG 2002 S. 1321 Nr. 20 MAAAB-06474
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