Abfindung für Verzicht auf Pensionsanwartschaft zur
Ermöglichung eines Verkaufs der GmbH-Anteile nicht
tarifbegünstigt
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Wollen die Ehegatten als
Gesellschafter und Arbeitnehmer einer GmbH ihre Anteile wegen ihrers Alters,
zunehmenden Wettbewerbs und aus gesundheitlichen Gründen verkaufen und
müssen sie gegen eine Kapitalabfindung auf ihre Pensionsanwartschaft
verzichten, weil der Anteilserwerber die GmbH-Anteile nur ”ohne”
Pensionsverpflichtung übernehmen will, so stellt die von der GmbH an die
Ehegatten-Gesellschafter für den Verzicht auf ihre Pensionsansprüche
gezahlte Abfindung keine tarifbegünstigte Entschädigung i. S. von
§ 24 Nr. 1 EStG
dar.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 366 Nr. 6 UAAAB-06454
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