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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 63/97 EFG 2001 S. 481

Gesetze: BewG § 76 Abs 3 Nr 1

Bewertung eines besonders ausgestatteten Zweifamilienhauses im Sachwertverfahren

Leitsatz

Die Ausstattungsmerkmale und Gestaltungsmerkmale eines Zweifamilienhauses (hier: Schwimmbecken mit 18 m² im Keller, Natursteinplatten als Fußbodenbelag in sämtlichen Wohnräumen, überdurchschnittliche Sanitärausstattung, Treppengeländer in Schmiedeeisen, Treppenstufen in massivem Naturholz, Deckenverkleidung mit Holz, dreifache Isolierverglasung der Fenster, Balkone mit großer Grundfläche und mit aufwändigen Betonbrüstungen und Betonblumentrögen, offener Kamin, Fußbodenheizung im gesamten Haus) können in ihrer Gesamtheit eine Bewertung im Sachwertverfahren rechtfertigen, auch wenn jeweils ein einzelnes der Merkmale nicht zur Anwendung des Sachwertverfahrens ausreichen würde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 481
CAAAB-06434

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