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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 59/98 EFG 2000 S. 1218

Gesetze: AO 1977 § 30a Abs 3AO 1977 § 194 Abs 3GG Art 3 Abs 1GG Art 2 Abs 1GG Art 14 GG Art 19

Zulässigkeit der Erstellung von Kontrollmitteilungen anlässlich der Außenprüfung bei einer Bank

Leitsatz

§ 30a AO 1977 ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass im Rahmen einer Außenprüfung bei einer Bank die Fertigung von Kontrollmitteilungen über Angelegenheiten Dritter nur dann verboten ist, wenn ihr anlasslose Kontrollen (Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Stichprobenermittlungen oder dergleichen) zugrunde liegen. Kontrollmitteilungen dürfen hingegen erteilt werden, wenn für die Ausschreibung ein "hinreichender Anlass" oder gar ein Verdacht auf Steuerverkürzung besteht (Anschluss an die , BStBl II 1997, 499 und vom - VIII R 6/98, BFH/NV 1999, 721).

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1218
IAAAB-06432

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