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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 220/96

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 S 2

Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Minderheitsbeteiligung

Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

1. Die gesetzliche Pflicht einer GmbH zur Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer hängt davon ab, ob dieser als nichtselbständiger Beschäftigter rechtlich - zumindst dem Grunde nach - der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat. Für die Entscheidung dieser Frage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von tatsächlich gezahlten Zuschüssen ist eine Entscheidung der zuständigen Sozialversicherungsträger oder der sogenannten Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge nicht bindend. Vielmehr handelt es sich um eine außersteuerliche Vorfrage, die von der Finanzbehörde und vom Gericht "inzident" zu entscheiden ist.

2. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH kann auch im Falle einer Minderheitsbeteiligung als kein nichtselbständiger Arbeitnehmer im Sinne von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzusehen sein.

3. Zahlt eine GmbH ihrem nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer ohne ausdrückliche Regelung im Dienstvertrag regelmäßig einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des ersten Jahresabschlusses durch die Gesellschafter, in welchem diese Zahlungen erfolgswirksam zu Lasten der GmbH ausgewiesen sind, schlüssig eine Zustimmung zu der Zahlung der Zuschüsse zur Krankenversicherung und damit eine entsprechende Änderung des Anstellungsvertrages angenommen werden.

Fundstelle(n):
WAAAB-06410

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