Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines Gebrauchtwagens
Leitsatz
Die von einem Gebrauchtwagenhändel dem Käufer eines Gebrauchtwagens auf bestimmte Bauteile des Kraftfahrzeugs gewährte
Garantie (Car-Garantie) stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Gebrauchtwagens dar, weil der Abschluss
des Car-Garantie-Vertrages wirtschaftlich sinnvoll und eng mit der Gebrauchtwagenlieferung im Sinne einer Ergänzung,
Verbesserung und Abrundung der Hauptleistung zusammenhängt. Damit gehört die für die Garantiegewährung zu entrichtende
Vergütung zum Entgelt für die Lieferung des Fahrzeugs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 523 Nr. 8 EFG 2001 S. 1323 NAAAB-06384
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