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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 3 K 125/98

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 164 Abs 1, AO 1977 § 162, AO 1977 § 124 Abs 3, AO 1977 § 125 Abs 1, AO 1977 § 110, AO 1977 § 355 Abs 1

Widerlegung der Drei-Tages-Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts; Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung nicht unwirksam

Leitsatz

1. Die Fiktion des Zugangs eines Steuerbescheids am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post -und der Beginn der Einspruchsfrist- wird nicht durch die Vorlage eines Briefumschlags des Finanzamts mit einem Freiststempeldatum wiederlegt, woraus sich eine Aufgabe des Briefs zur Post erst Wochen nach dem Datum aufgrund der Drei-Tages-Fiktion ergibt, wenn aber dem Steuerpflichtigen an diesem späteren Tag mehrere andere Steuerbescheide zugeschickt wurden.

2. Ein wegen Nichtabgabe der Jahressteuererklärung geschätzter Umsatzsteuerbescheid ist auch dann nicht unwirksam und nichtig, wenn das FA den Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-06382

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