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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 (3) K 319/82

Gesetze: AO 1977 § 15 Abs. 1 Nr. 8, EStG 1981 § 32 Abs. 4 Nr. 2

Im Ausland bei der Mutter lebendes Kind als Pflegekind

Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit

Einkommensteuer 1981

Leitsatz

1. Für das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses ist die Haushaltszugehörigkeit entscheidend, welche allein nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen ist. Diese setzt eine häusliche Gemeinschaft in Form des Zusammenlebens in einer Wohnung voraus.

2. Mangels Haushaltszugehörigkeit ist ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht anzunehmen, wenn das Kind zusammen mit seiner Mutter im Ausland lebt, und der Steuerpflichtige an rund 100 Tagen im Jahr während seiner Ferien ebenfalls dort wohnt. Allein durch diese Urlaubsaufenthalte kann sich ein auf räumlichen Beziehungen gegründetes Gemeinschaftsverhältnis, wie dies beim täglichen Zusammenleben von Eltern und Kind in einer Wohnung (”Familienhaushalt”) regelmäßig gegeben ist, nicht entwickeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAB-06372

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