Begründetheit des Antrags auf Aussetzung und
Zulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der Vollziehung einer
Kontenpfändung
Leitsatz
1. Die Pfändung eines Girokontos
wegen Steuerrückständen hat kein ein mit der Zwangsvollstreckung
nicht zu vereinbarendes Berufsverbot zur Folge, wenn die Pfändung zu einer
Stilllegung des unbaren Zahlungsverkehrs oder wegen der Kündigung von
Krediten zu einer Insolvenz des Vollstreckungsschuldners führt.
2. Ist Gegenstand des
Hauptsacheverfahrens die Aufhebung einer Pfändungsverfügung, ist ein
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung der Kontenpfändung unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 37 EFG 2002 S. 37 Nr. 1 PAAAB-06366
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