Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen
Leitsatz
Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen in seiner Verpachtungstätigkeit ausschließlich deshalb als Steuersubjekt
nach dem GewStG zu qualifizieren, weil es mit einem anderen Steuersubjekt dieses Gesetzes --dem Betriebsunternehmen-- sachlich
und personell verflochten ist, dann ist es geboten, auf das Besitzunternehmen auch die gewerbesteuerbefreienden Verhaltensweisen
des Betriebsunternehmens zu beziehen (hier: Übertragbarkeit der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG des ein psychiatrisches
Wohn- und Pfegeheim mit einem Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholiker betreibenden Betriebsunternehmens auf das alleinig
aufgrund der Betriebsaufspaltung mit diesem Betriebsunternehmen der Gewerbesteuer unterliegende Besitzunternehmen).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 372 Nr. 7 EFG 2001 S. 86 CAAAB-06353
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