Änderung eines Einkommensteuerbescheids zur
Nachversteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen
Leitsatz
Den Vorschriften über die
Nachversteuerung von Lebensversicherungesbeiträgen (§ 10 Abs. 5 EStG,
§ 30 EStDV) ist weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Sinn und Zweck
zu entnehmen, dass das Besteuerungstatbestandsmerkmal "schädliche
Verwendung von Versicherungsbeiträgen" uneingeschränkt zu jeder Zeit
und ohne Rücksicht auf die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids, in
welchem die Nachversteuerung durchzuführen war, nachträglich
berücksichtigt werden könnte. Sie sind formell so zu behandeln wie
jede andere Besteuerungsgrundlage auch.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 641 IAAAB-06338
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