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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 34/00 EFG 2002 S. 755

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 13a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks zum Privatvermögen ohne ausdrückliche Erklärung oder Entnahmehandlung

Einkommensteuer 1994 und 1995

Leitsatz

1. Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind nicht allein deshalb nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzuordnen, weil die Landwirtschaft nicht mehr mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Auch bei einem Übergang zur Liebhaberei bedarf es einer besonderen Entnahmehandlung oder -erklärung bzw. einer ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung.

2. Die Annahme von Liebhaberei kommt bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 755
YAAAB-06337

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