Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb
Leitsatz
Der Freibetrag für weichende Erben kann auch dann gewährt werden, wenn die Eltern den landwirtschaftlichen Betrieb an
den als Hofnachfolger vorgesehenen Sohn verpachtet und nach der Abfindung des weichenden Erben die Betriebsaufgabe
erklärt haben; Bedingung für den Freibetrag ist nur, dass der Betrieb -unabhängig davon, ob er bei den Übergebern
noch zum Betriebsvermögen gehört- als solcher erhalten und später wie vorgesehen durch Erbfolge oder vorweggenommene
Erbfolge auf den Hofnachfolger übergeht (Abgrenzung zur BFH-Rechtsprechung; Ausführungen zum Zweck von § 14a Abs.4
EStG).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1434 IAAAB-06312
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