1. Ein elektronisches Fahrtenbuch ist
nur dann ordnungsgemäß geführt i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4
Satz 2 EStG, wenn nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen
technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (Anschluss an
–Randnummer 16–, BStBl I 1997 S.
562).
2. Ist das Fahrtenbuch nicht
ordnungsgemäß, ist ein Nachweis der privaten Nutzung durch dieses
Fahrtenbuch i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausgeschlossen. Es ist
nicht mehr zu prüfen, ob das Ergebnis dieses Fahrtenbuchs inhaltlich
richtig sein könnte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 667 KÖSDI 2002 S. 13340 Nr. 7 JAAAB-06303
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