Vermietung "zur dauernden Nutzung" als Voraussetzung für die Nutzungswertbesteuerung
Leitsatz
Eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus ist -als Voraussetzung zur Fortführung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der Übergangsregelung
nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG- auch dann noch "zur dauernden Nutzung" vermietet, wenn die Vermietung zwar von vornherein auf
ständig wechselnde Mieter mit einer Mietdauer von etwa fünf bis acht Monaten angelegt ist, wenn aber als Besonderheit hinzukommt,
dass die Wohnung jeweils an zwei Mieter als Wohngemeinschaft durch getrennte, zu unterschiedlichen Zeitpunkt abgeschlossene
und unterschiedlich lang laufende Mietverträge vermietet und beim Auszug eines Mieter sofort wieder zur Vermietung angeboten
wird.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 865 PAAAB-06301
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