Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei teilweisem Forderungsverzicht nur eines Gläubigers und fehlender Sanierungsabsicht
Leitsatz
1. Erlässt nur einer von mehreren Gläubigern einen Teil seiner Forderungen gegenüber einem sanierungsbedürftigen Unternehmen,
liegt für das Unternehmen mangels Sanierungsabsicht des Gläubigers kein steuerfreier Sanierungsgewinn vor, wenn es dem Gläubiger
allenfalls nebenbei um eine geschäftliche und finanzielle Gesundung des Unternehmens, in der Hauptsache aber vor allem um
eine vollständige Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen, um die Vermeidung größerer Verluste sowie um die
V
erhinderung eines öffentlichen Prestigeschadens gegangen ist.
2. Zu den Voraussetzungen eines nach § 3 Nr.66 steuerfreien Sanierungsgewinns.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 203 FAAAB-06300
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