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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 215/98

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1

Abzugsfähigkeit der vor Selbstnutzung eines bisher vermieteten Einfamilienhauses getragenen Schönheitsreparaturen als nachträgliche Werbungskosten

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Schönheitsreparaturen, die der Mieter eines Einfamilienhauses vertragswidrig nicht getragen hat und nach Beendigung des Mietverhältnisses aber vor Beginn der Selbstnutzung vom Eigentümer übernommen werden, können als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden.

Fundstelle(n):
MAAAB-06299

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