Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen
Darlehensrückzahlung zu leistenden Vorfälligkeitsentschädigung
mit teilrückerstattetem, als Einnahme anzusetzendem Disagio
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Ermittelt die Bank ihren durch die
vorzeitige Rückzahlung eines in Zusammenhang mit dem Erwerb eines
vermieteten Objekts aufgenommenen Darlehens bestehenden Anspruch auf
Vorfälligkeitsentschädigung unter Verrechnung mit der Teilerstattung
des Disagios, welches beim Erwerb der Immobilie als Werbungskosten abgezogen
wurde, sind die verrechneten Disagiobeträge als Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung anzusetzen.
2. Ermittlung von
Vermietungseinkünften: Wird ein vermietetes Objekt veräußert
und das damit in Zusammenhang stehende Darlehen vorzeitig zurückgezahlt,
ist die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich
den nicht abziehbaren Veräußerungskosten zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-06293
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