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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 2 K 170/98 EFG 2000 S. 732

Gesetze: EStG § 7 Abs 4 S 2, EStG § 7 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 7 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, DMBilG § 7, DMBilG § 11 Abs 2, DMBilG § 52

Erhöhte Afa nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wegen nur unwirtschaftlicher Vermietbarkeit eines in der ehemaligen DDR belegenen Gebäudes

Leitsatz

1. Unbestimmte Zukunftserwartungen genügen nicht, um eine von der technischen Nutzungsdauer abweichende (kürzere) wirtschaftliche Nutzungsdauer anzunehmen.

2. Allein die Beurteilung eines Bausachverständigen, dass ein in den neuen Bundesländern gelegenes Wohngebäude bei Nichtrenovierung künftig wegen sich verändernder Markverhältnisse möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich vermietbar ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer zu einer höheren AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG führenden kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 732
ZAAAB-06286

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