Ausübung des Verpächterwahlrechts durch
Rechtsnachfolger
Unentgeltliche Übergabe von
Betriebsgrundstücken unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs
als Entnahme
Leitsatz
1. Betriebsaufgabeerklärung: Verpachtet der Erbe einen vom
Erblasser bis zu seinem Tod selbst betriebenen Gaststättenbetrieb nach
dessen vorheriger Renovierung, kann allein aus dem Umstand der Verpachtung
nicht auf eine Betriebsaufgabe geschlossen werden. Das Verpächterwahlrecht
kann vom Rechtsnachfolger auch, ohne das er den Betrieb selbst geführt
hat, ausgeübt werden.
2. Werden Betriebsgrundstücke im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs unentgeltlich
übertragen, führt dies – auch ohne ausdrückliche
Erklärung – zu einer Entnahme in Höhe des Teilwerts der
Grundstücke.
Fundstelle(n): PAAAB-06285
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