Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG bei gemeinsamer Errichtung eines Objekts durch Verlobte auf einem der Verlobten gehörenden
Grundstück
Leitsatz
1. Haben zwei Verlobte (inzwischen miteinander Verheiratete) auf dem Grundstück der Partnerin gemeinsam ein Einfamilienhaus
errichtet, finanziert und bezogen, steht dem Partner die hälftige Steuerbegünstigung nach § 10e Abs. 1 und 6
EStG nicht zu,
wenn ihm wirtschaftliches Eigentum im Haus seiner jetzigen Ehefrau nicht eingeräumt worden ist.
2. Bei einander nahestehenden Personen ist wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden grundsätzlich nur anzunehmen, wenn ihm
aufgrund eindeutiger, d.h. überprüfbarer und im voraus getroffener Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung
eingeräumt wird, aufgrund derer er diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen
kann. Allein das Einverständnis des Grundstückseigentümers mit den Baumaßnahmen begründet in aller Regel allenfalls ein stillschweigend
oder ausdrücklich vereinbartes obligatorisches Nutzungsrecht.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 817 AAAAB-06277
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