Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines
Wirtschaftsprüfers nach
§ 69 AO 1977 bei unterlassener
Anhörung der Berufskammer
Erstattungsfähigkeit der
außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen
Sicherheitsleistung bei Anordnung der vorläufigen
Vollstreckbarkeit
Haftung für Lohnsteuer für November
1995
Leitsatz
1. Verstößt das FA bei der
Haftungsinanspruchnahme eines in Ausübung seines Berufs tätigen
Wirtschaftsprüfers nach
§ 69 AO 1977 gegen die Verpflichtung
die zuständige Berufskammer zumindest bis zum Abschluss des
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens anzuhören, ist der
Haftungsbescheid rechtswidrig.
2. Ein Wirtschaftsprüfer wird in
Ausübung seines Berufs i.S. des
§ 191 Abs. 2 AO 1977
tätig, wenn er die Beratung der Geschäftsführung eines
Gemeinschuldners bei der Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsplans
übernimmt.
3. Die außergerichtlichen
Kosten eines Beigeladenen sind nur erstattungsfähig, wenn der Beigeladene
den obsiegenden Kläger unterstützt hat.
4. Zur Frage der Sicherheitsleistung
bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit (Anschluss an das
(EFG 1991, 328)).
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1664 SAAAB-06258
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