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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 225/00 EFG 2003 S. 996

Gesetze: EStG 1998 § 15a Abs. 1, EStG 1998 § 15a Abs. 4

Gesellschafterdarlehen von Kommanditisten gehören bei fehlendem Verlustausgleich nicht zum Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG der Kommanditisten

einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1998

Leitsatz

Gewähren die Kommanditisten ihrer KG (Publikums-KG) Gesellschafterdarlehen, so gehören diese nicht zum „Kapitalkonto” der Kommanditisten i. S. des § 15a EStG 1998, wenn auf dem Darlehenskonto am Ende des Wirtschaftsjahres ein Ausgleich der Verluste nicht erfolgt. Dies gilt auch, wenn das Darlehenskonto ein sog. Finanzplandarlehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 996
EFG 2003 S. 996 Nr. 14
AAAAB-06251

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