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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 225/00 EFG 2003 S. 996

Gesetze: EStG 1998 § 15a Abs. 1, EStG 1998 § 15a Abs. 4

Gesellschafterdarlehen von Kommanditisten gehören bei fehlendem Verlustausgleich nicht zum Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG der Kommanditisten

einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1998

Leitsatz

Gewähren die Kommanditisten ihrer KG (Publikums-KG) Gesellschafterdarlehen, so gehören diese nicht zum „Kapitalkonto” der Kommanditisten i. S. des § 15a EStG 1998, wenn auf dem Darlehenskonto am Ende des Wirtschaftsjahres ein Ausgleich der Verluste nicht erfolgt. Dies gilt auch, wenn das Darlehenskonto ein sog. Finanzplandarlehen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 996
EFG 2003 S. 996 Nr. 14
AAAAB-06251

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