Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf
von vier zusammenhängenden Grundstücken mit über 600
Wohneinheiten
Einheitliche und gesonderte Feststellung
1986–1990
Leitsatz
Werden vier zusammenhängende,
mit verschiedenen Wohn- und Gewerbeobjekten (u.a. mit mehr als 600
Wohneinheiten) bebaute, am selben Tag erworbene Grundstücke drei Jahre
nach der Anschaffung in einem einheitlichen Verkaufsvorgang, aber vier
getrennten Verträgen an einen einzigen Erwerber wieder
veräußert, sind unabhängig von den persönlichen Motiven
des Veräußerers für den Verkaufsentschluss alle Voraussetzungen
eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1692 EFG 2003 S. 1692 Nr. 23 FAAAB-06245
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