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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 197/99 EFG 2000 S. 512

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1

Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eines Urteils

Leitsatz

Ergeben sich bei der Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eines Urteils Zweifel, so sind zur Klärung auch die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts und die Entscheidungsgründe heranzuziehen. Die Berufung darauf und damit die Beschränkung der materiellen Rechtskraft greift aber nicht durch, wenn der Kläger sein Recht in einem früher angestrengten Klageverfahren ohne Rechtfertigung durch besondere Gründe nicht geltend gemacht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 512
JAAAB-06222

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