Keine Teilwertabschreibung oder AfaA eines vermieteten Gebäudes
wegen Zahlungsschwierigkeiten des Mieters
Abfindungszahlung
für Mietpreisminderung keine außerordentlichen Einkünfte gem.
§ 24 Nr. 1 Buchst. a
EStG
Feststellung der Einkünfte
für 1980 und 1983
Leitsatz
1. Die Vermietbarkeit eines
Gebäudes ist eine wertbildende Eigenschaft des
Gebäudegrundstücks und stellt kein immaterielles Wirtschaftsgut dar,
für welches Teilwertabschreibungen oder Absetzungen für
außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung vorgenommen werden
könnten, weil die Mieteinnahmen infolge von Zahlungsschwierigkeiten des
Mieters sinken.
2. Die vom Mieter für die
Reduzierung der Miete gezahlte Abfindung unterliegt nicht als
Entschädigung dem ermäßigten Steuersatz gem. § 24 Nr. 1
Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
EStG, wenn sich die Höhe der
Abfindungszahlung nicht an den ausfallenden Mieteinnahmen orientiert, mithin
diese nicht ersetzen soll und sich der Vermieter freiwillig auf eine
Einmalzahlung einlässt, anstatt sich mit der Verteilung des Betrages auf
die Restlaufzeit des Mietvertrages einverstanden zu erklären.
Fundstelle(n): SAAAB-06219
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