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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Beschluss v. - 14 V 29/99

Gesetze: AO 1977 § 129

Berichtigungsmöglichkeit einer wegen fehlerhafter Eingabe von Daten in die EDV unrichtigen Zinsfestsetzung

Leitsatz

1. Fehler, die auf der Unkenntnis oder mangelnden Kenntnis der Verwaltungsanweisungen über die Eingabe steuerlich relevanter Daten in die elektronische Datenverarbeitung beruhen, stehen einem die Berichtigung nach § 129 AO 1977 ausschließenden Rechtsanwendungsfehler gleich.

2. Ausführungen zum Auftreten derselben Fehler in einer Vielzahl von Fällen und zur objektiven Beweislast für das Vorliegen eines mechanischen Versehens.

Fundstelle(n):
KAAAB-06213

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