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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 14 K 63/01 EFG 2001 S. 1307

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 7

Kindergeldschädlicher Verzicht i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG

Leitsatz

Ein kindergeldschädlicher Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG ist nur anzunehmen, wenn er im Wesentlichen dazu bestimmt ist, den Kindergeldanspruch zu erhalten. Ist hingegen die Kürzung der Ausbildungsvergütung durch einen sonstigen vernünftigen Grund (hier. schwierige wirtschaftliche Lage des Ausbildungsbetriebs) veranlasst, liegt dem kein kindergeldschädlicher Verzicht i.S. dieser Vorschrift zugrunde.

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Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1307
LAAAB-06204

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