Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der
Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG
Leitsatz
1. Hatte ein ursprünglich
Kindergeldberechtigter bereits im Jahr 1990 eine Arbeitnehmertätigkeit in
der Schweiz aufgenommen und nach dortigem Recht Anspruch auf Kinderzulage, ohne
dies der Familienkasse mitzuteilen, und hat die Familienkasse davon erstmals im
Dezember 1997 Kenntnis erhalten, ist die Kindergeldfestsetzung nach § 70
Abs. 2 EStG wegen Änderung der Verhältnisse aufzuheben.
2. Soweit der (DStRE 2000, 1031) den Standpunkt vertritt, dass nach
§ 78 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. von Art. 1 JStG 1996 das zuvor als
Sozialleistung festgesetzte Kindergeld in der gewährten Höhe als nach
den Vorschriften des EStG festgesetzte Steuervegütung gilt, und deshalb
die maßgeblichen Änderungen gemäß § 70 Abs. 2 EStG
nach dem eingetreten sein müssen, kann sich der Senat dem
nicht anschließen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1153 BAAAB-06203
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