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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 14 K 62/01 EFG 2001 S. 1153

Gesetze: EStG § 70 Abs. 2, EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 78 Abs. 1, EStG § 68 Abs. 1

Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG

Leitsatz

1. Hatte ein ursprünglich Kindergeldberechtigter bereits im Jahr 1990 eine Arbeitnehmertätigkeit in der Schweiz aufgenommen und nach dortigem Recht Anspruch auf Kinderzulage, ohne dies der Familienkasse mitzuteilen, und hat die Familienkasse davon erstmals im Dezember 1997 Kenntnis erhalten, ist die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG wegen Änderung der Verhältnisse aufzuheben.

2. Soweit der (DStRE 2000, 1031) den Standpunkt vertritt, dass nach § 78 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. von Art. 1 JStG 1996 das zuvor als Sozialleistung festgesetzte Kindergeld in der gewährten Höhe als nach den Vorschriften des EStG festgesetzte Steuervegütung gilt, und deshalb die maßgeblichen Änderungen gemäß § 70 Abs. 2 EStG nach dem eingetreten sein müssen, kann sich der Senat dem nicht anschließen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1153
BAAAB-06203

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